Wegfall der Eichpflicht an Schmierölmessanlagen!

Wegfall der Eichpflicht an Schmierölmessanlagen!

17. März 2015

Bekanntlich gibt es seit dem 01.01.2015 in Deutschand keine Rechtsgrundlage mehr für die Eichung von Schmierölmessgeräten in Kfz-Werkstätten und an öffentlichen Tankstellen.

Einerseits ein Grund zur Freude, sinkende Kosten, weniger Bürokratie, keine drohenden Bußgelder mehr durch versäumte Fristen!

Andererseits drohen mögliche finanzielle Verluste durch ungenaue Abgabemengen. Allein bei einer Abweichung von 3%* und einem Jahresumsatz von 10.000 Litern ergibt sich ein Verlust von 300 Litern Öl pro Jahr.

Dem lässt sich durch eine Überprüfung der Abgabemengen und falls erforderlich Einstellung des Kalibrierfaktors entgegenwirken.

Unsere Techniker sind speziell für diese Tätigkeit ausgebildet. Bis zum 31.12.2014 waren wir offiziell eingetragener Instandsetzerbetrieb. Wir verfügen über die technische Ausrüstung (geeichte Waage, Gammakugel zur Durchführung des gravimetrischen Messverfahrens, Temperaturmesser), um diese Arbeiten auch weiterhin betreiben zu können.

Gern unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot!

  • Nach unserer Erfahrung liegen die Abweichungen je nach Durchflussmenge oder Alter der Messanlage zwischen 1 und 3%. Ehemalige Eichtoleranz war 0,5%.