Hier sehen wir eine Werkstatt, in der es aufgrund eines Ausfalls der Überfüllsicherung, zu einem Ölunfall gekommen ist.
Die Verantwortung für die ordungsgemäße Funktion der Sicherheitseinrichtungen liegt beim Betreiber. Bei Nichtbeachtung ist gegebenenfalls mit rechtlichen Konsequenzen und Verlust des Versicherungsschutzes zu rechnen.
Vielen Betreibern einer Ölanlage ist nicht bekannt, dass Überfüllsicherungen an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten regelmäßig zu überprüfen sind. Die Überprüfung und einwandfreie Funktion ist zu dokumentieren.
Die Forderung zur mindestens einmal jährlichen Überprüfung ergibt sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.
Dort heißt es, dass Anlagen über 1.000 Liter oder verrohrte Anlagen (Altöl sowieso) mit bauartzugelassenen Überfüllsicherungen ausgestattet sein müssen. Die Bauartzulassung der Überfüllsicherung schreibt dann vor, dass diese in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber einmal jährlich, zu prüfen ist. Die Überprüfung, der Einbau, die Einstellung, Wartung oder Reinigung ist von Fachbetrieben nach § 19 I WHG auszuführen oder vom Hersteller des Zulassungsgegenstandes selbst.
Wir als Fachbetrieb nach §19 WHG sind in der Lage, die vorgeschriebene Überprüfung für Sie durchzuführen. Die Überprüfung wird mittels Messgerät ME05 durchgeführt, welches zur Prüfung solcher Gerät vorgeschrieben ist. (Bestimmung der Aufheiz-u. Abschaltzeit)