Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller/Käufer, sowohl für Kunden in Deutschland als auch im Ausland, sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers/Käufers sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Eine Vertragserfüllung durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.
  2. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.
  3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  4. Die zu dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen und Abbildungen sowie sonstige Angaben und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im übrigen sind Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand nur als annähernd zu betrachten. Sie stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware. Eine Bezugnahme auf technische Regelungswerke wie DIN-Normen und ähnliches begründet keine Eigenschaftszusicherung durch uns.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder Werk rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungs- sowie Transportkosten. Ist eine frachtfreie Lieferung ausdrücklich vereinbart, ist das Abladen der Waren Sache des Bestellers/Käufers.
  2. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind bei einer Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß verbindlich. Bei einem späteren Liefertermin sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse ändern, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoffpreise und der Lohn- oder Transportkosten eintritt. Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Ändern sich die Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises, steht Käufern/Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
  3. Sofern durch unser Angebot oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die Zahlungen fällig rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto. Teilzahlungen sind nicht skontierfähig. Gesondert berechnete Fracht- und Verpackungskosten sind nicht skontierfähig. Wechsel gelten nicht als Zahlungsmittel.
  4. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Besteller/Käufer ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
  5. Der Besteller/Käufer kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
  6. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung durch Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere, so trägt der Besteller/Käufer die Kosten der Diskontierung und Einziehung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  7. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller/Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet (Scheck/Wechselverfahren), so erlischt die Kaufpreisforderung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller/Käufer als Bezogenen. Die Zahlungen des Bestellers/Käufers werden bis zur Einlösung des Wechsels als Sicherheitsleistung behandelt und dienen zur Absicherung unseres Wechselrisikos. Löst der Besteller/Käufer den Wechsel ein, wird die Zahlung gegen den Kaufpreis verrechnet, wobei der Besteller/Käufer berechtigt ist, unter den Voraussetzungen des Abs. 6 dieses Abschnitts Skonto in Anspruch zu nehmen.
  8. Kommt der Besteller/Käufer mit einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort in bar fällig. Der Besteller/Käufer darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden Sachen nicht mehr veräußern und hat sie auf Verlangen an uns herauszugeben.
  9. Im Falle des Verzuges mit einer Forderung sind wir berechtigt, von sämtlichen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten oder Lieferungen bzw. sonstige Leistungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Besteller/Käufer zustehenden Forderungen zurückzuhalten. Der Besteller/Käufer kann dieses Zurückbehaltungsrecht durch Gestellung einer selbstschuldnerischen und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Volksbank in Höhe sämtlicher ausstehender Forderungen abwenden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.

Lieferzeiten und Lieferfristen

  1. Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung keine Gewähr übernommen wird.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere dem Eingang etwa vom Besteller zu liefernder Unterlagen sowie des Eingangs einer vereinbarten, bei Vertragsabschluss fälligen Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt zudem die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers/Käufers voraus.
  3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug um den Zeitraum, während dessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder bei Abholung durch den Besteller/Käufer die Lieferung versandbereit ist und dies dem Besteller/Käufer mitgeteilt wird. Teillieferungen kann der Besteller/Käufer nicht zurückweisen.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb sowie unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, sofern uns kein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft, des weiteren bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Roh- oder Brennstoffmangel, Feuer oder Verkehrssperrungen oder höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluß sind und bei uns, einem Vor- oder Unterlieferanten oder Transporteur eintreten und von uns nicht zu vertreten sind, wobei unsere Haftung nur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Führen die vorgenannten Umstände dazu, dass uns die Erbringung der Leistung unmöglich wird, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Bei Verzug unsererseits steht dem Besteller/Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Besteller/Käufer, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, können Schadenersatz wegen Nichterfüllung auch dann beanspruchen, wenn wir leicht fahrlässig gehandelt haben. Dieses Recht steht auch Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches zu, wenn das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf 50% des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf 10% des Kaufpreises beschränkt.
  7. Entsteht dem Besteller/Käufer wegen einer Verzögerung, die wir aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten haben, nachweislich ein Verzugsschaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung geltend zu machen. Besteller/Käufer, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, können eine Verzugsentschädigung auch dann geltend machen, wenn durch leicht fahrlässiges Verhalten unsererseits eine Verzögerung eingetreten ist. Dieses Recht steht auch Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches zu, wenn das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört. Der Anspruch auf Verzugsentschädigung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach für jede volle Woche der Verspätung auf 1/2 %, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % vom Wert der Gesamtlieferung beschränkt.

Kreditgrundlage und Eigentumsvorbehalt

  1. Voraussetzung der Belieferung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers/Käufers. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, tritt insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang) ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware sowie an den etwa aus ihrer Be- und Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen auch bedingten und befristeten Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde vor. Zu den gesicherten Ansprüchen gehört insbesondere die Kaufpreisforderung. Unter die gesicherte Kaufpreisforderung im vorgenannten Sinne fallen auch die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages, der Erhaltung der Kaufsache und der Geltendmachung der uns vorbehaltenen Rechte an der Kaufsache entstehenden Aufwendungen. Dies sind insbesondere: Kosten der Abnahme, Versendung, Verpackung sowie Fälligkeits- und Verzugszinsen, Kosten für die Einstellung, Unterbringung und Versicherung sowie diejenigen Kosten, die bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung unserer Rechte entstehen.
  3. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, auch solche auf Schadenersatz wegen Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware, gleichgültig ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Schädiger, Versicherungsunternehmen oder sonstige Dritte handelt, und auf Ersatz gezogener Nutzungen, tritt der Besteller/ Käufer schon jetzt an uns in voller Höhe ab.
  4. Solange der Besteller/Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt und der Besteller/Käufer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Besteller/Käufer hat die auf die abgetretene Forderung eingehenden Beträge gesondert zu verbuchen und gesondert aufzubewahren.
  5. Für den Fall, dass die von dem Besteller/Käufer im Rahmen der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware geschlossenen Verträge unwirksam oder nichtig sind, tritt der Besteller/Käufer bereits jetzt die ihm anstelle der abgetretenen vertraglichen Ansprüche zustehenden gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Bereicherungsansprüche, in demselben Umfang ab.
  6. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller/Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet (Scheck/Wechselverfahren), so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller/Käufer als Bezogenen.
  7. Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Besteller/Käufer berechtigt, insoweit die Freigabe von Sicherungen zu verlangen.
  8. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller/Käufer uns sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Besteller/Käufer.
  9. Für den Fall, dass die Verbindlichkeiten des Bestellers/Käufers durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren beglichen werden, bleiben alle unsere Rechte aus dem vorstehend geregelten Eigentumsvorbehalt solange bestehen, bis ein Widerruf der Lastschriften nicht mehr möglich ist, sofern unsere Rechte nicht aufgrund der vorstehenden Regelungen ohnehin bereits bestehen bleiben.

Gefahrübergang - Gewährleistung - Schadenersatzansprüche

  1. Jede Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller/ Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, cif-, fob- und ähnlichen Transportklauseln. Bei Beförderung durch unsere Fahrzeuge und Mitarbeiter geht jede Gefahr mit Beendigung des Ladevorgangs auf den Besteller/Käufer über. Bei von uns nicht zu vertretender Lieferverzögerung geht jede Gefahr mit dem Tag des Zugangs der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.
  2. Für bei Gefahrübergang vorhandene Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr.
  3. Offensichtliche oder erkannte Mängel müssen uns vom Besteller/Käufer unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich angezeigt werden. Bei Verletzungen der Untersuchungs- und Rügepflichten sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  4. Gibt der Besteller/Käufer uns keine Möglichkeit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er uns insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
  5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen und Leistungen anderer als vertragsgemäßer Ware.
  6. Für Schäden an Rechtsgütern des Bestellers/Käufers, ausgenommen solche Schäden, die infolge Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, welche den Besteller/Käufer gegen das Schadensrisiko absichern soll, eintreten, haften wir gleichgültig aus welchem Rechtsgrund nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten unsererseits begründet nur dann eine Haftung für Schäden, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche Pflichten, deren Beachtung für die Erreichung des Vertragszweckes unentbehrlich sind. Bei leicht fahrlässigem Verhalten wird eine Haftung für Schäden nur insoweit übernommen, als diese bei Vertragsschluss oder bei der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Gegenüber Kaufleuten wird eine Haftung für Mangelfolgeschäden, für die lediglich eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung in Betracht kommt, ausgeschlossen.
  7. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir der Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  8. Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter begründet weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag, so dass wir aus einer solchen Beratung vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklich schriftlich erteilter Abreden nicht haften.
  9. Durch den Austausch von Teilen im Rahmen der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten und durch Ersatzlieferungen wird die Verjährungsfrist nicht verlängert.

Zusatzbedingungen für Werk- oder Werklieferungsverträge

  1. Die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen für Werk- oder Werklieferungsverträge gelten, ebenso wie übriges Werkvertragsrecht, ausschließlich für den werkvertraglichen und nicht für den kaufvertraglichen Teil unserer Leistungen.
  2. Die vereinbarten Preise stellen ausschließlich die Vergütung für die in unserem Angebot, Leistungsverzeichnis bzw. unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungen dar. Auch ohne besonderen Auftrag sind wir berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, zusätzlich solche Leistungen auszuführen, die zwar nicht in den Angebots- bzw. Vertragsunterlagen ausdrücklich beschrieben, die aber für die Ausführung unserer Vertragsleistungen erforderlich sind und für deren Ausführung der Besteller unter Mitteilung an uns nicht anderweitig gesorgt hat, insbesondere bauseitige Vorleistungen aller Art, zu deren Ausführung wir oder unsere Subunternehmer in der Lage sind. Dies gilt nur, wenn die Notwendigkeit solcher Zusatzleistungen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. Von der Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen ist der Besteller in angemessener Zeit vor ihrer Ausführung zu benachrichtigen, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Zusatzleistungen, deren Kosten 10 % der Vertragssumme nicht überschreiten oder deren Aufschub auch unter Berücksichtigung ihres Umfangs zu unangemessenen Verzögerungen führen würde. Zusätzliche Leistungen sind nach unseren Listenpreisen zu berechnen, im übrigen nach unserem billigen Ermessen (§ 315 BGB). Zusätzliche Leistungen im Sinne der vorstehenden Bestimmungen dürfen wir auch mit unmittelbarer rechtlicher Wirkung für und gegen den Besteller in dessen Namen vergeben, anstatt sie selbst auszuführen.
  3. Unbeschadet unserer Vertragspflichten ist der Besteller verpflichtet, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung geeigneter Fachleute etwaige nicht durch uns auszuführende Vorleistungen, insbesondere solche anderer Unternehmer, auf Mängel und auf ihre Tauglichkeit für unsere Leistungen zu überprüfen und uns rechtzeitig auf etwaige Bedenken aufmerksam zu machen und ggfs. rechtzeitig für die vollständige und ordnungsgemäße Herstellung der Vorleistungen zu sorgen.
  4. Abweichend von Ziffer 7 Satz 2 des Titels „Gefahrübergang und Gewährleistung“ ist für Bauleistungen auch bei Fehlschlagen der Nachbesserung das Recht des Bestellers auf Rückgängigmachung des Vertrages ausgeschlossen. Dies gilt auch für den kaufvertraglichen Teil unserer Leistungen, wenn die von uns gelieferten Sachen für Bauleistungen verwendet worden sind.

Datenschutzerklärung

1. Informationspflichten gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Schnitzler GmbH, Höffgeshofweg 26, 47807 Krefeld, info@schnitzler.de, Tel. 02151/8286-5, Fax 02151/313111

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Schnitzler GmbH ist unter den nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:

datenweise Klein & Riedel GbR, Hunzingerstr. 6, 47799 Krefeld, info@datenweise.de

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich sind und die Sie uns zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben.

Hierbei handelt es sich um:

  • Anrede, Vorname, Nachname
  • Name des Unternehmens
  • Eine gültige E-Mail-Adresse
  • Anschrift
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Faxnummer

Die Erhebung dieser Daten erfolgt:

  • um Sie als unseren Kunden/Lieferanten identifizieren zu können
  • um Ihnen ein Angebot zu erstellen
  • um Ihnen eine Preisanfrage zu stellen
  • zur Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen, wie Bestellung, Lieferung, Montage
  • zur Korrespondenz mit Ihnen
  • zur Rechnungsstellung
  • zur Kundendienstbetreuung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit.b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies zum vereinbarten Zweck notwendig ist, in jedem Fall so lange, wie das Vertragsverhältnis besteht. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht betragen bis zu 10 Jahren. Zur Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten kommt keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) gemäß Art. 22 DSGVO zum Einsatz.

3. Empfänger von personenbezogenen Daten

Innerhalb des Unternehmens erhalten nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen und, die zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt sind.

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Zulieferer, ggfs. Subunternehmen und unseren EDV-Dienstleister. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Eine Übermittlung an Drittstaaten oder internationale Organisationen findet nicht statt.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3DSGVO Ihre einmal erteile Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
  • gemäß Art. 15DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offgengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschl. Profiling und ggf. aussagekräftigen Informtionen zu deren Einzelheiten verlangen
  • gemäß Art. 16DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • gemäß Art. 17DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist
  • gemäß Art. 18DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situtation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an machost@schnitzler.de

Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist Amts- und Landgericht Krefeld sowohl für Klagen die von uns als auch für Klagen, die gegen uns erhoben werden. Wir akzeptieren ausdrücklich keine anderweitige Gerichtsstandvereinbarung. Für den Geschäftsverkehr mit Bestellern/Käufern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht.
  2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Abnehmer unterliegen ausschließlich deutschem Recht, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts, der Haager Einheitlichen Kaufgesetze und des Wiener Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge (CISG).
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.