Lagerung und Umweltschutz

Überall dort, wo Schmierstoffe und andere Flüssigkeiten in Werkstatt und Industrie gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden, ist das Wasserhaushaltsgesetz zu beachten.

Schmierstoffe, wie Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle z.B. werden der Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend) zugordnet, Altöle der Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend)

Laut Wasserhaushaltsgesetz ist eine vorschriftsmäßige Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten vorgeschrieben.

Komplette Anlagen, die von uns als zugelassenem Fachbetrieb nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz geplant und hergestellt werden, entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Vorschriften.

Die von uns verwendeten Tanks und Auffangwannen verfügen ausnahmslos über die vorgeschriebenen Bauartzulassungen und gewährleisten dem Betreiber Rechtssicherheit in diesem Bereich.