Frühjahrskur für Ihre Ölanlage

Als TÜV-überwachter Fachbetrieb nach § 19 WHG bieten wir Ihnen folgende Serviceleistungen an:
- Prüfung, Wartung, Instandsetzung Ihrer Ölanlage
- Justage, bzw. Vorbereitung Ihrer Messgeräte zur Eichung mittels gravimetrischer Volumenmessung
- Überprüfung der laut Gesetz mindestens einmal jährlich erforderlichen Funktionsfähigkeit der Vollmelder
- Einstellung der maximalen Füllstandshöhe
Bei Abschluss eines Wartungsvertrages ist die erste An- und Abfahrt
kostenlos.